Förderprojekte
Die Bergedorf-Bille-Stiftung unterstützt und fördert im Sinne ihrer Satzung Projekte, die einen der folgenden Zwecke verfolgen:
- Förderung der Jugendhilfe
- Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
- Förderung der Altenhilfe
- Verfolgung mildtätiger Zwecke
Einen entsprechenden Antrag können Sie jederzeit einreichen.
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung:
- Das zu fördernde Projekt sollte sich in einer konkreten Planung befinden und in absehbarer Zeit realisiert werden.
- Vorsorgliche Mittel können nicht zur Verfügung gestellt werden.
- Eine reine Honorarförderung oder Pauschalspende ist in der Regel leider nicht möglich.
- Auch für bereits realisierte Projekte können keine Fördermittel nachträglich beantragt werden.
Stellen Sie bitte sicher, dass Ihr Antrag mit einer aussagefähigen, schriftlichen Projektbeschreibung, einem Kostenplan und den vollständigen Angaben zum Antragssteller (Ansprechpartner*in, Anschrift, ggf. Nachweis über die Gemeinnützigkeit) bei unserer Stiftung vorgelegt wird.
Wenn Sie Beratung oder Unterstützung bei der Projektentwicklung brauchen, wenden Sie sich per E-Mail an die Geschäftsführung: cornelia.springer@bergedorf-bille.de
Wir freuen uns, wenn wir Sie und Ihr Projekt unterstützen können!