
Unsere Stiftung unterstützt und fördert Projekte im Sinne ihrer Satzung.
Einen entsprechenden Antrag können Sie jederzeit einreichen oder vorab in einem persönlichen Gespräch Ihr Vorhaben besprechen.
Alle Projektvorhaben unter dem Aspekt „Hilfe zur Selbsthilfe“ mit einem gewissen Eigenanteil der Projektträger in den Förderbereichen der Stiftung sind willkommen.
Eine reine Honorarförderung oder Pauschalspende ist in der Regel leider nicht möglich.
Auch für bereits realisierte Projekte können keine Fördermittel nachträglich beantragt werden.
Das zu fördernde Projekt sollte sich in einer konkreten Planung befinden und in absehbarer Zeit realisiert werden. Vorsorgliche Mittel können nicht zur Verfügung gestellt werden.
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag mit einer aussagefähigen, schriftlichen Projektbeschreibung, einem Kostenplan und den vollständigen Angaben zum Antragssteller (Ansprechpartner, Anschrift, ev. Bescheinigungen der Gemeinnützigkeit) bei unserer Stiftung vorgelegt wird.
Bergedorf-Bille-Stiftung zur sozialen Integration von Menschen
Bergedorfer Straße 100, 21029 Hamburg
oder per E-Mail an marita.ibs@bergedorf-bille.de
Wir freuen uns, wenn wir Sie und Ihr Projekt unterstützen können!