Erklärung zur Barrierefreiheit
gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es setzt die europäische Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen – auch bekannt als European Accessibility Act – in deutsches Recht um. Ziel des Gesetzes ist es, allen Menschen – insbesondere Menschen mit Behinderungen – den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Dienstleistungen zu ermöglichen.

Die Bergedorf-Bille-Stiftung engagiert sich für Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe. Sie ist deshalb bemüht, ihre Website https://stiftung.bergedorf-bille.de barrierefrei zugänglich zu machen gemäß der genannten Rechtsgrundlagen. Noch in 2025 ist ein umfassender Neustart unserer Website geplant. Bei der Konzeption und Neuprogrammierung wird ein größtmögliches Maß an guter, leichter Zugänglichkeit umsetzt. Ein entwicklungsbegleitender BITV-Test ist eingeplant.

Stand der Barrierefreiheit

Diese Website ist derzeit leider nur teilweise vereinbar mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben. 

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aktuell nicht vollständig barrierefrei:

  • PDF-Dokumente: Ältere PDF-Dateien sind nicht barrierefrei formatiert.
  • Kontraste einzelner Seitenelemente: Auf bestimmten Unterseiten können Farbkontraste nicht den Vorgaben entsprechen.
  • Alternativtexte für Bilder: Einige dekorative oder funktionale Bilder enthalten keine oder unvollständige Alternativtexte.
  • Tastaturbedienung: Nicht alle interaktiven Elemente sind vollständig mit der Tastatur bedienbar.

Wir arbeiten daran, diese Barrieren zu beheben.

Beschreibung der Dienstleistungen

Die Bergedorf-Bille-Stiftung zur sozialen Integration von Menschen fördert ein solidarisches Miteinander von Menschen und gute Nachbarschaften. Die Stiftung verfolgt dabei ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Zweck der Stiftung ist

  • die Förderung der Jugendhilfe,
  • die Förderung internationaler Gesinnung,
  • der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens,
  • die Förderung der Altenhilfe,
  • die Verfolgung mildtätiger Zwecke.

Erläuterungen zur Durchführung

Förderungen sind auf jene Stadtteile beschränkt, in denen die Stifterin Wohnungsbestand hat. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Weitere Informationen zu aktuellen Angeboten und Services finden Sie auf unserer Website.

Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung dieser Website auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:

Bergedorf-Bille-Stiftung zur sozialen Integration von Menschen

Bergedorfer Straße 100
21029 Hamburg-Bergedorf
E-Mail: stiftung@bergedorf-bille.de Telefon: 040 / 72 56 00-489

Wir bemühen uns, Ihre Hinweise schnell zu prüfen und Ihnen zeitnah zu antworten.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Zuständig ist die zentrale Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg (Sachsen-Anhalt).

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 27. Juni 2025 erstellt.

Die Erklärung wird regelmäßig überprüft und bei Änderungen aktualisiert.